VIDEOÜBERWACHUNG
Videoüberwachungskennzeichnung
1. Verantwortliche Stelle
Alle Verarbeitungen von personenbezogenen Daten unterliegen der Verantwortung der Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG, Werderstr. 4, 76530 Baden-Baden, erreichbar unter info@bw-spielbanken.de und 07221 / 30240
2. Datenschutzbeauftragter
Die verantwortliche Stelle setzt einen Datenschutzbeauftragten ein. Er ist zu erreichen unter:
Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG
Datenschutzbeauftragter
Werderstr. 4
76530 Baden-Baden
Deutschland
Tel.: 0711 / 900190
E-Mail: datenschutz@bw-spielbanken.de
3. Verarbeitungen personenbezogener Daten und deren Zwecke
a) Videoüberwachung
aa) Zwecke:
Die Spielbankräumlichkeiten und der Spielablauf werden gemäß §32 LGlüG elektronisch überwacht und die aufgezeichneten Daten im Rahmen der gesetzlichen Fristen gespeichert.
Die Videoüberwachung dient der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Spielablaufs, dem Schutz vor Manipulationen, der Verhinderung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung, der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie der Finanz- und Abgabenkontrolle.
Zu diesen Zwecken darf die Videoüberwachung von der Geschäftsführung des Spielbankunternehmens, den von dem Spielbankunternehmen mit der Überwachung des ordnungsgemäßen Spielbetriebes beauftragten Personen und den für die Aufsicht über die Spielbanken zuständigen Bediensteten an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen genutzt werden.
Es werden sämtliche Zugänge der Spielbank, der Empfangsbereich, die Spielbereiche sowie interne Sicherheitsbereiche, Abrechnungs- und Kassenräume überwacht.
bb) Rechtsgrundlage: § 32 Landesglücksspielgesetz (LGlüG)
cc) Empfänger / Übermittlung: § 32 Abs. 4 LGlüG
Die Daten dürfen übermittelt werden:
1. dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Innenministerium, soweit dies zur Wahrnehmung der Spielbankaufsicht erforderlich ist,
2. dem zuständigen Finanzamt, der zuständigen Oberfinanzdirektion und dem Finanzministerium, soweit dies zur Wahrnehmung der Finanz- und Abgabenkontrolle oder der Verfolgung von Straftaten erforderlich ist,
3. der Polizei und der Staatsanwaltschaft, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten erforderlich ist.
dd) Dauer der Speicherung / Löschfristen: Löschung spätestens 8 Tage nach der Erhebung, es sei denn, die Daten werden zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten benötigt oder im Einzelfall für einen in § 6 Abs. 4 der Spielordnung genannten anderen Zweck benötigt. In diesem Fall erfolgt die Löschung der Daten, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
4. Recht auf Auskunft
Die betroffene Person hat das Recht Auskunft zu erhalten, ob personenbezogene Daten von ihr verarbeitet werden. Sie hat ferner das Recht über diese Daten und weitere Informationen (Art. 15 DSGVO) Auskunft zu erhalten.
5. Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
Die betroffene Person hat das Recht, unrichtige, sie betreffende personenbezogene Daten berichtigen zu lassen. Die betroffene Person hat das Recht, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft. Sie hat außerdem das Recht die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist.
6. Recht auf Widerspruch
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Ziffer e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
7. Recht auf Beschwerde
Die betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Baden-Württemberg ist die zuständige Aufsichtsbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Internet: